Die Kultusministerien der Länder unterstreichen einhellig die Überzeugung, dass angesichts der COVID_19_Pandemie nach den Sommerferien möglichst Unterrichte im Präsenzmodus durchgeführt werden.
Neben den bereits aus dem letzten Schuljahr bekannten Regeln wie Testen, Abstand, Lüften, Hygiene werden in den Klassenräumen bedarfsweise – vor allem mit Blick auf das Winterhalbjahr – Raumluftreinigungssysteme eingesetzt.
Das Bundeskabinett hat dazu am 14.07.2021 beschlossen, die Länder mit 200 Mio. € zu unterstützen. Die Verwendung der Mittel wird über Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Durchführung der Förderung erfolgt über die Länder. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, weil ihnen in absehbarer Zeit kein Impfangebot gemacht werden kann. Das gilt auch für Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden.
Inzwischen haben auch einige Bundesländer bereits entsprechende Verwaltungsvereinbarungen erlassen.
Das Land Baden-Württemberg z.b. am 06.08.2021: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E2040018216/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Luftfilter/F%C3%B6rderprogramm-mobile-Raumluftfiltergeraete.pdf. Es werden mobile Systeme mit bis 2.500,– € pro Einheit gefördert.
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