In einer gemeinsamen Erklärung vom 13. Dezember 2024 erläutern Bund und Länder die Eckdaten vom Nachfolger des DigitalPakts Schule.
Insgesamt sollen rund fünf Milliarden Euro in sechs Jahren investiert werden können. Die Kosten werden zu jeweils 50% von Bund und Ländern getragen, wobei die Länder auch die Kommunen an den Kosten beteiligen können. Finanzschwache Kommunen sollen jedoch geschont werden. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur an Schulen entscheidend zu verbessern, die Lehrkräfte umfassend fortzubilden und innovative Lehr- und Lernmethoden voranzutreiben. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Ausbau leistungsfähiger WLAN-Netze, der Bereitstellung moderner Endgeräte und der Einführung digitaler Lernplattformen an allen Schulen.
Bundesbildungsminister Cem Özdemir betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Die Bildung unserer Kinder entscheidet über die individuellen Lebenschancen jedes Einzelnen, aber auch über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Schule muss unsere Kinder auf eine Welt vorbereiten, die digital geprägt ist. Sie müssen lernen, die digitalen Technologien souverän nutzen zu können.“
So sehen die Eckpunkte aus:
- Bund und Länder teilen sich die Finanzierung. Der Bund wird dabei 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wobei 2,25 Milliarden Euro in den ersten Handlungsstrang fließen, der sich auf Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur konzentriert. Die Länder werden sich insgesamt mit 50 Prozent an den Kosten des Digitalpakt 2.0 beteiligen, was bedeutet, dass sie insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Ein Großteil dieser Mittel, etwa 2 Milliarden Euro, kann jedoch durch Anrechnungen von bereits geplanten Ländermaßnahmen erfolgen.
- Der größte Teil fließt in die Infrastruktur. Im Bereich der digitalen Infrastruktur wird angestrebt, leistungsfähige WLAN-Netze, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen an allen Schulen zu etablieren. Der Bund plant, die Länder mit einer Finanzhilfe von 2,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Länder werden sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen.
- Eine Fortbildungspflicht wird es nicht geben. Für die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen aber curricularen Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte forciert werden. Die Länder werden ihre bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund weiter intensivieren, um die gesteckten Ziele systematisch zu erreichen. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des Digitalpakts keine Mittel vorgesehen.
- Der Digitalpakt 2.0 setzt auf die Entwicklung von Konzepten für die Praxis. Die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zielt darauf ab, die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung voranzutreiben. Der Bund beabsichtigt, im Rahmen dieser Initiative 250 Millionen Euro in qualitätsgesicherte Forschung zu investieren, um anwendungsfähige Konzepte und Instrumente für die Schulpraxis zu entwickeln.
- Die Verteilung der Mittel nach Sozialindex ist vom Tisch. Die Länder stellen sicher, dass finanzschwache Kommunen wie im vorherigen Digitalpakt Schule berücksichtigt werden. Der Königsteiner Schlüssel wird als Verteilschlüssel für die Mittelverteilung auf die Länder angewendet. Ein Mittelauszahlungsverfahren ermöglicht eine frühzeitige Anmeldung fester Jahrestranchen zur Planbarkeit, während Restmittel flexibel bis zum Programmende genutzt werden können.
- Konkrete Vereinbarungen sollen 2025 folgen. Die Länder werden bis Mitte Februar 2025 konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des Digitalpakts vorlegen. Diese umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung.